Wer Leistungen nach dem SGB II beziehen will, muss einen Antrag stellen.

Sämtliche Antragsvordrucke und Merkblätter zum Thema Bürgergeld finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Auch finden Sie hier einen Musterbescheid und einen Musterberechnungsbogen, der Ihnen den Aufbau und einzelne Begriffe näher erklärt.

Außerdem werden im Formularcenter der Bundesagentur für Arbeit auch einige Begriffe in den Vordrucken in verschiedenen Sprachen neben Deutsch erläutert (Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Griechisch, Kroatisch, Spanisch, Serbisch, Italienisch, Französisch, Portugiesisch, Bulgarisch und Rumänisch).

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und verwenden Sie bitte stets die Originalvordrucke. Bei Ihrer ersten Vorsprache im Regionalen Jobcenter werden Ihnen im Rahmen der Eingangsberatung selbstverständlich sämtliche Antragsunterlagen ausgehändigt.

Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteingangs bzw. der persönlichen Abgabe des Antrages beim Regionalen Jobcenter.

Bitte beachten Sie: Für Zeiten vor der Antragstellung werden keine Leistungen erbracht