Seit 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem SGB II oder dem SGB XII leistungsberechtigt sind, zusätzliche Leistungen. Neben ihrem monatlichen Regelbedarf können auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.
Welche Leistungen gibt es? Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
  • Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
  • Übernahme ungedeckter Schülerbeförderungskosten
  • Zusätzlich erforderliche und geeignete Lernförderung für Schülerinnen und Schüler zur Erreichung der schulrechtlich festgelegten Lernziele
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:
  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten
Den Antrag auf Bildung und Teilhabe finden Sie hier Den Vordruck zur Bestätigung der Schule über Lernförderbedarf (Nachhilfe) finden Sie hier