Im Jobcenter Landkreis Böblingen gibt es folgende Organe:
- die Trägerversammlung
- den Beirat.
- die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
- den Verwaltungsablauf und die Organisation
- die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung
- die Aufgabenwahrnehmung durch die Träger oder durch Dritte
- die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- die Arbeitsplatzgestaltung
- die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung
- die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung
- die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten
- Förderung des politischen Dialogs und der übergreifenden Zusammenarbeit auf lokaler Ebene
- fachlicher Ratgeber, Feedback-Stelle
- Rückkoppelung in einzelne Institutionen, Multiplikatorenfunktion für die eigenen Institutionen.