Im Jobcenter Landkreis Böblingen gibt es folgende Organe:
  • die Trägerversammlung
  • den Beirat.
Die Trägerversammlung bestimmt die strategischen Leitlinien des Jobcenters Landkreis Böblingen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Sie besteht aus je drei Vertretern der Arbeitsagentur Stuttgart und des Landkreises Böblingen. Den Vorsitz in der Trägerversammlung hat der Vorsitzende der Geschäftsführung Herr Gunnar Schwab inne. Die Trägerversammlung entscheidet insbesondere über
  • die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  • den Verwaltungsablauf und die Organisation
  • die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung
  • die Aufgabenwahrnehmung durch die Träger oder durch Dritte
  • die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
  • die Arbeitsplatzgestaltung
  • die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung
  • die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung
  • die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten
Dem Beirat gehören Vertreter der an der lokalen Arbeits- und Sozialpolitik beteiligten Gruppen an. Näheres regelt die Trägerversammlung. Folgende Aufgaben nimmt der Beirat wahr:
  • Förderung des politischen Dialogs und der übergreifenden Zusammenarbeit auf lokaler Ebene
  • fachlicher Ratgeber, Feedback-Stelle
  • Rückkoppelung in einzelne Institutionen, Multiplikatorenfunktion für die eigenen Institutionen.
Die Geschäftsführung informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten des Jobcenters. Der Beirat kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder unverbindliche Empfehlungen an die Geschäftsführung und/oder die Vertragspartner richten.

Organigramm Jobcenter Landkreis Böblingen