Ist das Bürgergeld nur ein neuer Name? Wird durch die Veränderung wirklich Bürokratie abgebaut? Und worauf müssen sich die Jobcenter einstellen? Antworten auf diese und
Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“,
Das Bürgergeld löste am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab. Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern. Sie wird durch das Bürgergeld grundlegend