Das Jobcenter Landkreis Böblingen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Böblingen und der Agentur für Arbeit Stuttgart. Diese erbringt in gemeinsamer Verantwortung alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
  • Hilfebedürftigkeit vermeiden bzw. beheben
  • Erwerbsfähigkeit der Arbeitssuchenden erhalten, verbessern oder wiederherstellen
  • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit
  • Persönliche Beratung und Informationen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Qualifikation
  • Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz und Koordination der erforderlichen Eingliederungsleistungen und -maßnahmen
  • Vermittlung zu anderen Beratungsstellen (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Berufsberatung)
  • Finanzielle Hilfen bei der Aufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung
  • Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten
  • Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Eingliederungszuschüsse für den Arbeitgeber
  • Hilfe bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Vermittlungsgutscheine
Ansprechpartner ist Ihr/e Fallmanager/in. Er wählt und vereinbart mit Ihnen die geeigneten Maßnahmen und legt verbindliche Ziele in einer Eingliederungsvereinbarung fest. In regelmäßigen Abständen fest. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die gesteckten Ziele erreicht werden.

Anspruchberechtigte:

  • Hilfebedürftige und erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Leistungen:

  • Regelleistung und ggf. Mehrbedarfe
  • Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe
  • Für nicht erwerbsfähige Angehörige kann Sozialgeld bezahlt werden.

Einkommen / Vermögen:

  • Einkommen und Vermögen werden auf das AGL II / Sozialgeld angerechnet, soweit bestimmte Freibeträge überschritten werden.

AGL II wird nur auf Antrag gewährt.