Das Ziel des Jobcenters Landkreis Böblingen ist es, junge Menschen unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen, in Ausbildung und Arbeit zu bringen, um ihre berufliche, soziale und gesellschaftliche Integration zu gewährleisten. Da das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die unter 25-Jährigen Hilfeempfänger besondere Hilfeangebote und eine besondere Betreuung vorsieht, gibt es spezialisierte Fallmanager. Das Jobcenter Landkreis Böblingen arbeitet auf eine berufliche Integration aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen hin, das heißt: Die Verringerung der Zahl Jugendlicher, die eine allgemeinbildende Schule ohne Schulabschluss oder eine konkrete berufliche Orientierung verlassen,
  • die Erhöhung der Zahl junger Erwachsener im Alter bis 25 Jahren, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben,
  • die Verringerung der Zahl der jungen Bezieher:innen von Bürgergeld,
  • die Verkürzung der Verweildauer der Gruppe junger Erwachsener im Alter bis 25 Jahren im Bezug von Bürgergeld,
  • die Verringerung der Zahl junger Erwachsener, die nicht von den bisherigen Unterstützungssystemen aufgefangen werden
  • die Verringerung von Maßnahmeabbrüchen durch eine bedarfsgerechte und ganzheitliche Unterstützung.
Um dieses Ziel zu erreichen arbeitet das Jobcenter Landkreis Böblingen eng mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zusammen. Sie wissen noch nicht welchen Beruf  Sie nach der Schule wählen möchten oder benötigen weitere Informationen zur Lehrstellensuche? Dann informieren Sie sich hier.

Das Jobcenter Landkreis Böblingen hält für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten noch folgende ergänzende Angebote bereit. Es handelt sich um eine allgemeine Beschreibung der Leistungen. Die Entscheidung ob und welche Maßnahme für Sie in Frage kommt, besprechen Sie bitte mit Ihrem U25-Fallmanager, da es gesetzliche Fördervoraussetzungen gibt, die geprüft werden müssen.

  • „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen“ – BaE
    Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Hierbei wird der frühestmögliche Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt.
  • „Ausbildungsbegleitende Hilfen“ – abH 
    Stütz- und Förderunterricht zur Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  • „Einstiegsqualifizierung für Jugendliche“ – EQ
    EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum und dient als Brücke in die Berufsausbildung. Das Jobcenter Landkreis Böblingen erstattet auf Antrag dem privaten Arbeitgeber für die EQ-Vergütung bis zu 192 Euro monatlich sowie zusätzlich 99 Euro als pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
  • „Maßnahmen zur Aktivierung“ 
    Diese Maßnahmen werden besonders Personen unter 25 Jahren angeboten. Hierbei werden allgemeine Kenntnisse vermittelt und Inhalte verschiedener Berufsfelder erarbeitet. Auch finden gemeinsame Unternehmungen (Sport, Theaterbesuche etc.) statt.

Nähere Informationen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Regionalen Jobcenter von Ihrem persönlichen U25-Fallmanager.