Das Bürgergeld löste am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab.
Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern. Sie wird durch das Bürgergeld grundlegend reformiert. Ziel ist, die Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie die Lebensumstände der Betroffenen noch stärker zu berücksichtigen. Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter am Wohnort.
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