Gender Mainstreaming bedeutet,  dass bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht um Gleichmacherei zwischen den Geschlechtern, sondern darum, dass
  • Frauen und Männer gleiche Chancen auf Teilhabe im Arbeits- und Sozialleben erhalten,
  • bestehende Benachteiligungen aktiv abgebaut werden und
  • für Frauen und  Männer eine von traditionsbezogenen Rollenzuweisungen freie und selbst bestimmte Lebensgestaltung möglich ist.
Dieser Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter stellt sich nicht automatisch ein, die Gesellschaft fällt in gewohnte Strukturen zurück. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter Landkreis Böblingen achtet darauf, dass der Grundsatz der Gleichstellung hergestellt wird, indem die Leistungen der Grundsicherung so ausgerichtet werden, dass geschlechtsspezifische Nachteile von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird und die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten berücksichtigt werden und dadurch annähernd gleiche Ausgangspositionen am Arbeitsmarkt trotz Betreuung eines Kindes oder einer pflegebedürftigen Person geschaffen werden. Dabei hält die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt engen Kontakt zu verschiedenen Einrichtungen und Stellen, wie zum Beispiel zu Bildungsträgern, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendämtern, Kammern und Betrieben. Zum Gender Datenreport der Bundesregierung „Atlas zur Gleichstellung von Männern und Frauen in Deutschland“ gelangen Sie hier